QBAU – Urlaubsverfahren: Kenne deine Rechte am Bau in Bayern
Ratschläge für faire und sichere Arbeitsbedingungen am Bau – Urlaubsanspruch, UKB und SOKA-BAU
Autor*innen: Michael Baumgarten, Wienfried Senker, Sanel Prelic
QBAU - Qualifizierung am Bau für mobile Beschäftigte aus Osteuropa
Urlaubsverfahren: Kenne deine Rechte auf den Baustellen in Bayern! Ratschläge für faire und sichere Arbeitsbedingungen am Bau.
Du arbeitest auf dem Bau in Bayern? Wusstest du, dass du Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr hast (bei ganzjähriger Beschäftigung)? Urlaub steht dir per Gesetz zu und muss bezahlt werden! Im Bau ist der Urlaub zusätzlich per Tarifvertrag geregelt.
Zuständigkeiten der Sozialkassen:
- Firma in Bayern: Die UKB (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) ist zuständig.
- Entsandte Beschäftigte: SOKA-BAU in Wiesbaden ist zuständig.
Wichtige Praxis-Tipps & Details:
- Dein Urlaub wird von der bayerischen Urlaubskasse im Bau verwaltet, damit er bei einem Firmenwechsel erhalten bleibt.
- Nach 2 Jahren erhältst du auf Antrag eine Entschädigung für nicht genommenen Urlaub.
- Überprüfe deinen Lohnzettel, ob Urlaub eingetragen ist, und kontrolliere den jährlichen Kontoauszug der Urlaubskasse innerhalb von 2 Monaten.
Hotlines der Sozialkassen & direkte Hilfe:
- Entsandte: SOKA BAU Europaabteilung
- Firma in Bayern / QBAU-Team:
Sanel Prelić: +49 (0)170 555 3794 | sanel.prelic@peco-ev.de
Wienfried Senker: +49 (0)1515 3740912 | wienfried.senker@peco-ev.de
Ein Projekt der Bayerischen Bauwirtschaft und des PECO Instituts.